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Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege. Diese wird nach SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt.
Die Behandlungspflege ist ein Paket von Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von geschulten Pflegekräften, oft auch einem professionellen Pflegedienst, ausgeführt werden. Die Behandlungspflege soll mit ihren Leistungen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Teilweise wird Behandlungspflege auch angeordnet, um einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen.
Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege
Träger der Leistungen für die Behandlungspflege sind die Krankenkassen, nicht die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, nachdem diese von einem Arzt verordnet wurde.
Die häusliche Pflege umfasst außer der Behandlungspflege auch die Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Unterstützung des Patienten. Sie findet im Haushalt des Versicherten oder bei einem Angehörigen statt und wird meist von einem Pflegedienst durchgeführt.
Der Pflegedienst übernimmt alle Maßnahmen, die nach dem SGB V zur Pflege gehören, deren Leistungen also offiziell den Pflegebedürftigen zustehen. Anspruch auf Behandlungspflege besteht nur dann, wenn weder die betroffene Person selbst noch eine mit ihr im Haushalt lebende Person die Pflegeaufgaben übernehmen kann.
Leistungen der Behandlungspflege
Die Leistungen der Behandlungspflege, die im allgemeinen von einem Pflegedienst ausgeführt werden können, umfassen nach SGB V unter anderem:
- Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit
- Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
- Blutdruckmessung
- Drainagen, Überprüfung und Versorgung
- Einlauf, Klistier, Klysma
- Infusionen, Wechseln und erneutes Aufhängen
- Inhalation
- Injektionen und Richten von Injektionen
- Katheter, Versorgung
- Krankenbeobachtung
- Magensonde, Legen und Wechseln
- Medikamentengabe
- PEG-Sondenversorgung
- Stomabehandlung
- Trachealkanülenmanagement
- Venenkatheter (Port), Versorgung
- Verbände
Kosten der Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird von der Krankenkasse des Patienten übernommen. Der Patient selbst muss in gewissen Fällen jedoch Zuzahlungen leisten. Dies hängt vor allem von der Dauer der Behandlungspflege ab, die auch mit einem bestimmten Ziel derselben einhergeht.
Die Erstversorgung
Von einer Erstversorgung der Behandlungspflege spricht man bei einem Zeitraum von 14 Tagen. Ab dem 18. Lebensjahr muss man als Versicherter 10% der Kosten zahlen, die anfallen, maximal jedoch 10€ pro Verordnung.
